Österreichische Bundesliga

Beinharte Strafen gegen Rapid-Spieler

In gleich drei unterschiedlichen Sachverhalten war am späten Montagnachmittag der SK Rapid Thema beim Strafsenat der Österreichischen Fußball-Bundesliga: 

1) Co-Trainer Thomas Kraus wurde nach seiner Roten Karte beim Heimspiel gegen Austria Lustenau freigesprochen. Der 36-jährige Franke hat das Schiedsrichtergespann weder beleidigt noch unverhältnismäßig kritisiert. Wie aus Bewegtbildaufnahmen klar belegt werden konnte, hat Kraus lediglich mit einer Geste (Finger auf sein Ohr) einen Check des VAR nach der Gelb-Roten Karte gegen Terence Kongolo angeregt. 

2) Geschäftsführer SK Rapid Steffen Hofmann wurde nach seiner verbalen Entgleisung im Nachgang zum 342. Wiener Derby, als er bei einer Feier ein Schimpfwort in Richtung der Gäste benutzte, zu einer Funktionssperre von zwei Monaten (davon ein Monat bedingt nachgesehen bis 4. März 2026).  Der 43-jährige Deutsche hatte sich nach seinem verbalen Fehltritt umgehend schuldbewusst und reuig gezeigt und bereits vor Bekanntwerden etwaiger Videos bei hochrangigen Funktionären des FK Austria Wien um Entschuldigung gebeten und dies auch öffentlich mehrfach wiederholt. 

3) Die Beschlüsse gegen Co-Trainer Stefan Kulovits und die Spieler Guido Burgstaller, Marco Grüll, Niklas Hedl, Maximilian Hofmann und Thorsten Schick lauten wie folgt:

Stefan Kulovits (Co-Trainer): § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für drei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026). Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Guido Burgstaller: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Marco Grüll: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Thorsten Schick: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 5 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Maximilian Hofmann: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Niklas Hedl: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Erläuterungen des Senat 1:
Funktionssperren: Die Funktionssperren umfassen den Spielbetrieb – u.a. Spielfeld, Spieler- und Betreuerbänke, Spielertunnel sowie Kabinen. Die Funktionssperre beginnt bei jedem Pflichtspiel 30 Minuten vor Spielbeginn und endet mit Spielende.

Workshops: Den Akteuren wird aufgetragen, an drei Workshops im Ausmaß von jeweils einer Stunde in Schulen zum Thema Diskriminierung innerhalb von 12 Monaten teilzunehmen und den Veranstalter der Workshops in Schulen binnen vier Wochen ab verbandsinterner Rechtskraft zu benennen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung der die Workshops abhaltenden Institutionen zu erbringen. Die bedingte Nachsicht kann bei Nichterfüllung der Auflage widerrufen werden.

Begründung des Senat 1:
„Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen. Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen.“

Der SK Rapid wird zu diesen äußerst harten Beschlüssen des Senat 1 im Rahmen des morgigen Medientermins im Allianz Stadion Stellung nehmen! 

( Pressemeldung SK Rapid )